Allgemeine Mietbedingungen

1. Miete


Alle Mieten beginnen am Domizil des Vermieters, Gillhofstrasse 17, 8560 Märstetten und enden, wenn der Wagen dorthin zurückkehrt. Bei Änderung der Mietdauer ist der Vermieter rechtzeitig telefonisch zu benachrichtigen.


Telefon 071 657 14 24



2. Zahlung


Erfolgt in Bar oder Rechnung



3. Treibstoff und Mehrwertsteuer


Gehen zu Lasten des Mieters und sind im Preis nicht enthalten



4. Mietdauer


1 Tag max. 24 Stunden / 00 - 24 Uhr



5. Fahrer


Der Wagen darf nur von Personen gelenkt werden, welche im Besitz eines gültigen Schweizer Führerausweises in der dem Fahrzeug entsprechenden Kategorie sind. Wird der Wagen von einer anderen Person gelenkt, so ist der Mieter für allen Schaden verantwortlich, sowie deren weiteren Folgen.


Für die Einhaltung aller (länderspezifischen) Verkehrsregeln inkl. Überlast (Durchschnitt 70kg / Person, inkl. Gepäck) ist der Mieter selber verantwortlich.



6. Annullationskosten


Bis 60 Tage vor der Reise behalten wir uns vor, Bearbeitungsgebühren von bis zu CHF 100.- pro Fahrzeug zu erheben.


Bei einem Rücktritt später als 60 Tage vor dem Reiseantritt gelten folgende Bedingungen:

60 - 30 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises
30 - 0 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises


Massgebend für die Berechnung der Annullationskosten ist das Eintreffen der persönlichen Mitteilung bei uns.



7. Haftpflicht-Versicherung


Hier gelten die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Haftpflichtversicherungsdeckung gegenüber Drittpersonen beträgt CHF 1'000'000.-. In jedem einzelnen Schadenfalle ist der Selbstbehalt der Mieters CHF 500.-.



8. Kasko-Versicherung


Es besteht eine Vollkaskoversicherung. Der Selbstbehalt von CHF 1000.- (pro Fahrzeug) wird dem Mieter verrechnet. Kann jedoch durch eine Zusatzversicherung von CHF 19.50 pro Miettag und Fahrzeug auf CHF 300.- reduziert werden.



9. Beschädigung des Wagens


Der Mieter erklärt, dass er das Fahrzeug bei Antritt der Miete geprüft und in Ordnung befunden hat. Er trägt jedes Risiko und haftet für jeden Schaden, welcher dem Wagen während der Mietzeit zustösst.


Für Zusatzkosten, die bei einer Panne oder einem Unfall anfallen, kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden.
Für Reparaturen, welche auf Defekte, die auf normale Abnützung oder Materialfehler zurückzuführen sind, haftet der Vermieter. Hingegen ist der Mieter für die Reparaturkosten verantwortlich, welche durch Unkenntnis oder Missachtung entstehen, indem er weiterfährt und der Schaden dadurch grösser wird.


Die Reparaturen sollten möglichst in der Werkstatt des Vermieters ausgeführt werden.


Allfällige Störungen oder notwendige Reparaturen sollen sofort telefonisch dem Vermieter gemeldet werden. Ist eine Reparatur des Wagens, für deren Kosten der Mieter ganz oder teilweise aufzukommen hat, nötig, so bezahlt der Mieter an den Vermieter ausser den Reparaturkosten bzw. vertraglichen Selbstbehalt eine angemessene Entschädigung für am Wagen evtl. entstandenen Minderwert, sowie CHF 50.- pro Tag Reparaturzeit als Entschädigung für den Betriebsausfall.



10. Unfall


Bei jedem dem Wagen zustossenden Unfall hat der Mieter folgende Pflichten:


  1. Sofortige Benachrichtigung von Vermieter und evt. Polizei
  2. Aufnahme eines Tatbestandes durch Unfallprotokoll. (Handschuhfach)
  3. Verweigerung jeder mündlichen Abmachung und Versprechung bezüglich Vergütung an die Geschädigten. Erteilung jeder gewünschten Auskunft über den Hergang des Unfalls an die Versicherung.



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